Veröffentlichungspflicht

nach § 15 (2) des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Netzbetreiber und Elektritzitätsversorgungsunternehmen
sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten

  • die Angaben nach § 14 a Abs. 1 bis 5 unverzüglich nach ihrer Übermittlung und
  • einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres 
zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2010 folgende Mengen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlten Vergütungen an die Anlagenbetreiber sind angegeben:

EEG Primärenergieart kWh Euro
Gesamt Einspeisungen nach dem EEG 15.826.611 3.790.667,96
§ 6 Wasserkraft 0 0,00
§ 7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas 0 0,00
§ 8 Biomasse, Bogas 11.128.941 2.275.940,01
§ 9 Geothermie 0 0,00
§ 10 Windenergie Onshore 1.641.232 149.352,11
§ 10 Windenergie Offshore 0 0
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) 3.056.438 1.365.375,84
94.570,50 € vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten  Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz in unserem
Netzgebiet beträgt 132.553.549 kWh.

Berichte gem. § 52 EEG:
[Datenbasis: EEG-Testat 2010]
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