Veröffentlichungspflicht
nach § 15 (2) des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Netzbetreiber und Elektritzitätsversorgungsunternehmen
sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten
sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten
- die Angaben nach § 14 a Abs. 1 bis 5 unverzüglich nach ihrer Übermittlung und
- einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres
In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2010 folgende Mengen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlten Vergütungen an die Anlagenbetreiber sind angegeben:
| EEG | Primärenergieart | kWh | Euro |
|---|---|---|---|
| Gesamt | Einspeisungen nach dem EEG | 15.826.611 | 3.790.667,96 |
| § 6 | Wasserkraft | 0 | 0,00 |
| § 7 | Deponiegas, Klärgas und Grubengas | 0 | 0,00 |
| § 8 | Biomasse, Bogas | 11.128.941 | 2.275.940,01 |
| § 9 | Geothermie | 0 | 0,00 |
| § 10 | Windenergie Onshore | 1.641.232 | 149.352,11 |
| § 10 | Windenergie Offshore | 0 | 0 |
| § 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) | 3.056.438 | 1.365.375,84 |
* 94.570,50 €
vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug
gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.
Der
EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz in unserem
Netzgebiet beträgt 132.553.549 kWh.
[Datenbasis: EEG-Testat 2010]
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