Gas – mit Sicherheit wichtig!
Wenn der Gasmann klingelt, geht´s
uns um Ihre Sicherheit!
„Guten Tag, wir kommen von der Energieversorgung Beckum (evb) und möchten den Gasanschluss überprüfen!“ Die Mitarbeiter, die dort an Ihrer Tür klingeln, sind Herr Hoffmann, Herr Köttendorf, Herr Thiemann oder Herr Wichmann von unserer Betriebsstelle und möchten durch ihren Besuch sicherstellen, dass der Gasanschluss in Ordnung ist!
Die standardmäßig durchgeführte Hausanschlussprüfung ist wichtig, denn Anschlussleitungen unterliegen dem natürlichem Alterungsprozess. Zur Erhaltung der Betriebssicherheit ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Innerhalb des Gebäudes liegende Leitungsteile der Hausanschlussleitung von der Mauerdurchführung bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtung sind mindestens alle 12 Jahre auf äußere Dichtheit und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.Der Zuständigkeitsbereich der evb für den Gasanschluss im Haus endetan der Hauptabsperreinrichtung. In der Regel befindet sich die Absperreinrichtung im Bereich der Mauerdurchführung, an dem sich die Gaszufuhr abriegeln lässt. Nachgeschaltet sind noch ein Druckregler und der Gaszähler, die sich im Besitz der evb befinden.
Sollte mal bei der Überprüfung etwas nicht in Ordnung sein, würden wir entsprechend handeln. Bei einem Mangel in unserem Verantwortungsbereich würde der Gasanschluss entsprechend saniert oder gegebenfalls komplett erneuert. Wird ein Mangel in Ihrem Verantwortungsbereich feststellt, stellen wir einen „Mängelhinweis“ aus, mit dem der Betreiber der Gasanlage zur Abhilfe aufgefordert wird. Erst wenn der evb eine Mitteilung eines autorisierten Fachbetriebes vorliegt, welcher die fachmännisch durchgeführte Reparatur bestätigt, wird der „Mängelhinweis“ als erledigt betrachtet.
Ansonsten haken wir – zu Ihrer Sicherheit – nochmals nach! Die Verantwortung für die Leitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung liegt beim Betreiber der Gasanlage. Auch Sie als Betreiber der Gasanlage müssen die Leitungsanlage jährlich gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen. Dabei ist gleichzeitig auf Gasgeruch zu achten! Zusätzlich ist die Gebrauchsfähigkeit Ihrer Gasanlage alle 12 Jahre durch einen autorisierten Fachbetrieb sicher zu stellen.
uns um Ihre Sicherheit!
„Guten Tag, wir kommen von der Energieversorgung Beckum (evb) und möchten den Gasanschluss überprüfen!“ Die Mitarbeiter, die dort an Ihrer Tür klingeln, sind Herr Hoffmann, Herr Köttendorf, Herr Thiemann oder Herr Wichmann von unserer Betriebsstelle und möchten durch ihren Besuch sicherstellen, dass der Gasanschluss in Ordnung ist!
Die standardmäßig durchgeführte Hausanschlussprüfung ist wichtig, denn Anschlussleitungen unterliegen dem natürlichem Alterungsprozess. Zur Erhaltung der Betriebssicherheit ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Innerhalb des Gebäudes liegende Leitungsteile der Hausanschlussleitung von der Mauerdurchführung bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtung sind mindestens alle 12 Jahre auf äußere Dichtheit und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.Der Zuständigkeitsbereich der evb für den Gasanschluss im Haus endetan der Hauptabsperreinrichtung. In der Regel befindet sich die Absperreinrichtung im Bereich der Mauerdurchführung, an dem sich die Gaszufuhr abriegeln lässt. Nachgeschaltet sind noch ein Druckregler und der Gaszähler, die sich im Besitz der evb befinden.
Sollte mal bei der Überprüfung etwas nicht in Ordnung sein, würden wir entsprechend handeln. Bei einem Mangel in unserem Verantwortungsbereich würde der Gasanschluss entsprechend saniert oder gegebenfalls komplett erneuert. Wird ein Mangel in Ihrem Verantwortungsbereich feststellt, stellen wir einen „Mängelhinweis“ aus, mit dem der Betreiber der Gasanlage zur Abhilfe aufgefordert wird. Erst wenn der evb eine Mitteilung eines autorisierten Fachbetriebes vorliegt, welcher die fachmännisch durchgeführte Reparatur bestätigt, wird der „Mängelhinweis“ als erledigt betrachtet.
Ansonsten haken wir – zu Ihrer Sicherheit – nochmals nach! Die Verantwortung für die Leitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung liegt beim Betreiber der Gasanlage. Auch Sie als Betreiber der Gasanlage müssen die Leitungsanlage jährlich gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen. Dabei ist gleichzeitig auf Gasgeruch zu achten! Zusätzlich ist die Gebrauchsfähigkeit Ihrer Gasanlage alle 12 Jahre durch einen autorisierten Fachbetrieb sicher zu stellen.






