Förderprogramm der evb GmbH & Co. KG
Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas im Jahre 2012
Wir fördern die Umstellung von Heizungen auf Erdgas bei Ein– und Mehrfamilienhäusern.
Dieses Förderprogramm für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas
vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 sieht im Einzelnen wie folgt aus:
Dieses Förderprogramm für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas
vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 sieht im Einzelnen wie folgt aus:
Die Höhe des Zuschusses der evb beträgt:
| für Ein-/Zweifamilienhäuser (je eingebauter neuer Gaszentralheizung) |
600,00 € |
| für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizung (je eingebauter neuer Gasetagenheizung) |
600,00 € |
für Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung:
| 3 – 5 Familienhäuser | 750,00 € |
| 6 - 11 Familienhäuser | 1.050,00 € |
| 12 - 23 Familienhäuser | 1.350,00 € |
| 24 und mehr Familienhäuser | 1.550,00 € |
* Die genannten Beträge enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer.
Es werden nur Zuschüsse für die Umstellung einer bestehenden Heizungsanlage von einem anderen Energieträger gezahlt. Das heißt bei Umstellung von Öl auf Erdgas, Festbrennstoff auf Erdgas, Flüssiggas auf Erdgas und Strom auf Erdgas. Andere Maßnahmen, wie z. B. die Förderung von Erdgasheizungen in Neubauten oder für die Modernisierung bestehender Erdgasheizungen, sind von der Förderung ausgenommen.
Die Zahlung des Zuschusses durch die evb ist weiter daran gebunden, dass ein entsprechender Vertrag in dem Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 30. November 2012 abgeschlossen wird und die Gaslieferungen für die umgestellten Heizungsanlagen spätestens bis zum 31. Dezember 2012 aufgenommen werden.
Für die Zahlung benötigen wir von Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuernachweis des zugelassenen Installateurs, damit Sie den beanspruchten Zuschuss erhalten. Das Angebot gilt selbstverständlich nur für die Kunden, die direkt von evb mit Erdgas beliefert werden.
Für weitere Rückfragen oder Erläuterungen über das von der evb vorgeschlagene Pogramm zur Förderung von Umstellungen auf Erdgas hinaus steht Ihnen Herr Feldhaus jederzeit gerne zur Verfügung.
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Die Zahlung des Zuschusses durch die evb ist weiter daran gebunden, dass ein entsprechender Vertrag in dem Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 30. November 2012 abgeschlossen wird und die Gaslieferungen für die umgestellten Heizungsanlagen spätestens bis zum 31. Dezember 2012 aufgenommen werden.
Für die Zahlung benötigen wir von Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuernachweis des zugelassenen Installateurs, damit Sie den beanspruchten Zuschuss erhalten. Das Angebot gilt selbstverständlich nur für die Kunden, die direkt von evb mit Erdgas beliefert werden.
Für weitere Rückfragen oder Erläuterungen über das von der evb vorgeschlagene Pogramm zur Förderung von Umstellungen auf Erdgas hinaus steht Ihnen Herr Feldhaus jederzeit gerne zur Verfügung.
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