Netzkennzahlen
Gas-Netzkennzahlen
Gasnetzkarte
Gasnetzkarte (§ 22 (1) GasNZV):
Netzbetreiber sind nach § 22 GasNZV verpflichtet, im Internet eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die Gasnetzkarte kann unter www.gasnetzkarte.de aufgerufen werden. Dort ist auch die detaillierte Darstellung der Marktgebiete ersichtlich.
Netzbetreiber sind nach § 22 GasNZV verpflichtet, im Internet eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die Gasnetzkarte kann unter www.gasnetzkarte.de aufgerufen werden. Dort ist auch die detaillierte Darstellung der Marktgebiete ersichtlich.
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