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Netzentgelte

Die Nutzung der Netze der Energieversorgung Beckum erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Die Entgelte sind zu entrichten für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb. Zusätzlich sind die jeweilige Konzessionsabgabe, Kosten nach dem KWK Gesetz, gesetzliche Umlagen sowie die gesetzlich gültige Umsatzsteuer zu entrichten. In den Entgelten der Energieversorgung Beckum sind die Kosten der vorgelagerten Netze enthalten.

Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die Netzentgelte ab dem 01.01.2022 dar, die auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse für das Jahr 2022 ermittelt wurden.

Gemäß § 120 Abs. 4 EnWG sind bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind die von den Erlösobergrenzen der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber die Kostenbestandteile nach § 17d Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG in Abzug zu bringen, so wie sie in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und in die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 eingeflossen sind. Auf dieser Basis wurden die Entgelte der Energieversorgung Beckum für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie bilden die Obergrenze und dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt Nr. 4 entnommen werden.

Ich bin für Sie da:
Herr Kelbert
Anschlußwesen
Ich bin für Sie da:
Herr Raida
Netznutzung / Marktkommunikation