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Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Babys!

Wir freuen uns mit Ihnen und möchten Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes gratulieren.

Auch wir wissen: Ein Baby stellt vieles auf den Kopf. Besonders im ersten Jahr braucht es reichlich Energie, nicht nur bei Ihnen als Eltern. Deswegen möchten wir Sie gerne mit einem Geschenk unterstützen.

Geschenke zur Geburt Ihres Kindes

Wir schenken Ihnen unsere evb Babybox und einen Strom-Gutschein* im Wert von 25 Euro. Die Babybox besteht aus einer Brotdose, einem Becher, einer Schüssel und einem Teller sowie einem Babystrampler.

Um Ihren Babybonus zu reservieren, füllen Sie einfach unser Formular aus, laden Sie hier ein Foto der Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder hoch.

Den Gutschein* und Ihr Begrüßungsgeschenk können Sie innerhalb des ersten Lebensjahres Ihres Kindes bestellen. Wir schicken Ihnen die Box gerne per Post zu.

Hier ausfüllen

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Anschrift*
Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.
Laden Sie hier ein Foto der Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder hoch. Die Dateien müssen kleiner als 10 MB sein. Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg png pdf.
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Ein Feld für Ihre Bemerkungen finden Sie auf der letzten Seite dieses Anfrageformulars.

Hinweise zum Gutschein*

Der Babybonus ist ein Geschenk für unsere Strom- und Gaskunden. Sie sind noch kein Kunde? Kein Problem! Das Geschenk gilt auch für Neukunden. Damit Sie viel Zeit mit Ihrem Baby verbringen können, sorgen wir selbstverständlich für einen reibungslosen Anbieterwechsel.

  • Sie sind bzw. werden unser Kunde
  • Ihr Kind ist nicht älter als 1 Jahr
  • Bei Mehrlingsglück gibt’s den Bonus natürlich für jeden neuen Erdenbürger
  • Sie reichen eine Kopie der Geburtsurkunde ein
  • Barauszahlung ist leider nicht möglich

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.