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Strom
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Gas
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Seit dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Strommarkt.
Um einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Ummeldung zu gewährleisten, empfehlen wir, die Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG mindestens 1-2 Wochen vor dem Ein- oder Auszug zu informieren.

So können unnötige Kosten und Verzögerungen durch fehlende Informationen oder technische Probleme vermieden werden.

Für detaillierte Hinweise bitte hier klicken.

Anmeldung / Abmeldung

Bitte beachten Sie, dass An-/ Abmeldungen ausschließlich in die Zukunft möglich sind.

Wir sind für Sie da:

Kundenzentrum

Drucken Sie das folgende Formular aus oder benutzen Sie das Online Formular um Ihren Umzug zu melden.

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.