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Staatliche Preisbestandteile und Abgaben

 

Preisbestandteile20252026
Stromsteuer2,050 ct/kWh2,050 ct/kWh
EEG0,000 ct/kWh0,000 ct/kWh
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz0,277 ct/kWh0,446 ct/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung / Umlage nach §19 Abs. 2 der StromNEV1,558 ct/kWh1,559 ct/kWh
Umlage nach §17 Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage)0,816 ct/kWh0,941 ct/kWh
AbLaV0,000 ct/kWh0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde)1,590 ct/kWh1,590 ct/kWh

Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer (19%).

Stand 01.01.2026

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.