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Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist in vielen Fällen seit dem 01. Mai 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Sie benötigen ihn beispielsweise:

  • beim Verkauf einer Immobilie,
  • bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses,
  • bei Sanierungen, wenn Außenbauteile geändert oder der Energiebedarf neu berechnet wird.

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität Ihres Gebäudes und ist in der Regel 10 Jahre gültig.

So einfach funktioniert’s:
1. Anfrage stellen & Daten bereitstellen
Füllen Sie das Formular Datenerhebungsbogen Energieausweis  aus und übermitteln Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrem Gebäude.

Datenerhebungsbogen für den verbrauchsorientierten Energieausweis (pdf, 106,37 KB)

Schicken Sie ganz einfach die Dokumente an energieausweis@evb-beckum.de.

2. Prüfung durch Experten
Wir prüfen Ihre Angaben und erstellen Ihren Energieausweis fachgerecht.

3. Energieausweis erhalten
Sie erhalten Ihren fertigen Energieausweis schnell und unkompliziert nach Fertigstellung per Post.

Sie brauchen nur Ihre Energieverbrauchsdaten?
Füllen Sie hierzu einfach das Formular Ermittlungsbogen für die Energieverbrauchsdaten aus und wir ermitteln Ihre Verbrauchsdaten für Sie.

Ermittlungsbogen für die Energieverbrauchsdaten (pdf, 579,34 KB)

Falls Ihr Gebäude weniger als 3 Wohneinheiten aufweist, wird zusätzlich aus Datenschutzgründen eine Einverständniserklärung der Mieter/ Eigentümer benötigt. 

Energieausweis Einverständnis Verbrauchsdaten (pdf, 604,93 KB)

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Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.