Wann benötige ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist in vielen Fällen seit dem 01. Mai 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Sie benötigen ihn beispielsweise:
- beim Verkauf einer Immobilie,
- bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses,
- bei Sanierungen, wenn Außenbauteile geändert oder der Energiebedarf neu berechnet wird.
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität Ihres Gebäudes und ist in der Regel 10 Jahre gültig.
So einfach funktioniert’s:
1. Anfrage stellen & Daten bereitstellen
Füllen Sie das Formular Datenerhebungsbogen Energieausweis aus und übermitteln Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrem Gebäude.
Schicken Sie ganz einfach die Dokumente an energieausweis@evb-beckum.de.
2. Prüfung durch Experten
Wir prüfen Ihre Angaben und erstellen Ihren Energieausweis fachgerecht.
3. Energieausweis erhalten
Sie erhalten Ihren fertigen Energieausweis schnell und unkompliziert nach Fertigstellung per Post.
Sie brauchen nur Ihre Energieverbrauchsdaten?
Füllen Sie hierzu einfach das Formular Ermittlungsbogen für die Energieverbrauchsdaten aus und wir ermitteln Ihre Verbrauchsdaten für Sie.
Falls Ihr Gebäude weniger als 3 Wohneinheiten aufweist, wird zusätzlich aus Datenschutzgründen eine Einverständniserklärung der Mieter/ Eigentümer benötigt.
Energieausweis Einverständnis Verbrauchsdaten (pdf, 604,93 KB)
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Wie lange dauert die Erstellung?Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Wer benötigt einen Energieausweis?Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten. Welche Unterlagen werden benötigt?Für die Erstellung des Energieausweises halten Sie bitte folgende Informationen bereit: ✓ Angaben zum Gebäude (Wohnfläche, Baujahr u.Ä.) ✓ Angaben zur Heizungsanlage (Brennstoff, Baujahr) ✓ ggf. Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre* * Erdgas- und Stromverbräuche können im Beckumer Netzgebiet von uns ermittelt werden Was kostet ein Energieausweis?Für evb-Kunden kostet der Verbrauchsausweis 69 €, für Nichtkunden 99 €. Welcher Ausweis ist der RichtigeDer Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der vergangenen Jahre. ✓ schnelle Erstellung ✓ kostengünstig ✓ basiert auf realen Verbrauchswerten Kriterien:
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand seiner baulichen Eigenschaften. ✓ unabhängig vom Nutzerverhalten ✓ detaillierte energetische Bewertung ✓ besonders aussagekräftig X wird derzeit nicht von der evb angeboten Kriterien:
Sie sind unsicher, welcher Ausweis benötigt wird? Kontaktieren Sie uns! energieausweis@evb-beckum.de Ab wann wird das GEG durch das GModG ersetzt?Das Gebäude-Moderniesierungs-Gesetz trat am 29.07.2026 in Kraft. Die Regelungen für Energieausweise gelten ab dem 01.01.2027. Behalten alte Energieausweise ihre Gültigkeit?Ja. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit (10 Jahre) bis zum angegebenen Ablaufdatum. Energieausweise, die noch bis zum 31.12.2026 nach den bisherigen Vorschriften des GEG ausgestellt werden, können daher grundsätzlich weiterhin zehn Jahre lang verwendet werden. Ein bestehender, noch gültiger Energieausweis muss nicht allein aufgrund des Inkrafttretens der neuen Regelungen vorzeitig ersetzt werden. Was ändert sich 2027 mit Inkrafttreten des GModG?Effizienzskala: Für Wohngebäude bleibt die Effizienzskala von A+ bis H bestehen. Für Nichtwohngebäude wird die einheitliche EU-Skala von A bis G eingeführt. · Datengrundlage für Verbrauchsausweise: Für Wohngebäude müssen künftig Verbrauchsdaten für mindestens 24 aufeinanderfolgende Monate vorliegen. Die Daten müssen monatlich und nach Energieträgern getrennt erfasst werden. Die bisher häufig ausreichenden drei Jahresabrechnungen genügen dafür künftig nicht mehr. · Zusätzliche Kennwerte: Bei Wohngebäuden werden neben den flächenbezogenen Energiekennwerten künftig auch die absoluten Werte für Primärenergie und Endenergie in Megawattstunden pro Jahr (MWh/a) angegeben. · Mehr Wahlfreiheit beim Ausweistyp: Die bisherige Pflicht zur Ausstellung eines Bedarfsausweises für bestimmte ältere Wohngebäude entfällt. Damit wird der Verbrauchsausweis grundsätzlich auch für diese Gebäude möglich, sofern die erforderlichen Verbrauchsdaten vorliegen. · Erweiterte Vorlagepflicht: Die Vorlage eines Energieausweises wird über die bisherigen Fälle hinaus ausgeweitet. Künftig ist ein Energieausweis unter anderem auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags relevant. · Weitere Pflichtangaben: Der Energieausweis enthält künftig zusätzliche Angaben, unter anderem zu Treibhausgasemissionen und weiteren energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Was bedeuten die Änderungen durch das GModG für michDa für viele Gebäude künftig keine monatlichen Verbrauchsdaten für 24 Monate vorliegen werden (vor allem ohne moderne Messdienstleister), kann es strategisch sinnvoll sein, jetzt noch einen Verbrauchsausweis nach altem Recht (basierend auf Jahresabrechnungen) erstellen zu lassen, um sich die Wahlfreiheit für die nächsten zehn Jahre zu sichern. Was passiert, wenn ab 2027 keine 24 Monate mit monatlichen Verbrauchsdaten vorliegen?Fehlen die künftig erforderlichen Verbrauchsdaten, kann ein Verbrauchsausweis nicht auf dieser Datengrundlage erstellt werden. In diesem Fall kommt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere ein Bedarfsausweis in Betracht. |
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