Barrierefreiheit

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Bezahlbarer Wohnraum für Beckum

Der soziale Wohnungsbau in Beckum ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft und für eine nachhaltige Stadtentwicklung essenziell. In einer Zeit der rapide steigenden Mieten wird es immer wichtiger Wohnraum für einen fairen Preis anbieten zu können.

Um barrierefreies Wohnen bezahlbar zu machen und sowohl Familien, Alleinerziehenden sowie Gering- und Mittelverdienern ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, muss der soziale Wohnungsbau kontinuierlich vorangetrieben werden.

Zum 1. Januar 2023 übernimmt die Energieversorgung Beckum (evb) alle Dienstleistungen, die die Beckumer Wohnungen betreffen. Offizieller Sitz der BWG ist die Sternstraße in Beckum.

Die Mitarbeiter Frau Rösler und Frau Retzlaff stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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Aktuelle Informationen für Notfälle

Zuständiger Hausmeister-Service:
A&R Bau GmbH | Alaaddin Cuna
Winkelstr. 22a
59227 Ahlen

Tel.: 0176 – 814 68 191
E-Mail: info@aundr-bau.de

 

Zuständiger Heizungs-Service:
me. Steffen Ruge GmbH
Rieckstraße 30
59269 Beckum

Tel.: 02525 – 9088500
Mobil: 0170 – 497 40 23
E-Mail: info@meister-ruge.de

Anschrift
BWG – Beckumer Wohnungsgesellschaft mbH
Sternstrasse 22
59269 Beckum

E-Mail: service@bwg-beckum.de
Tel: 02521/8506-100 

Geschäftsführung
Barbara Urch Sengen und Dr. Daniel Dierich

Vorsitzender des Aufsichtsrates
Claus Voss

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.