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Energie wird noch teurer

evb passt Strom- und Gaspreise zum 1. Oktober an – staatliche Umlagen greifen ebenfalls ab Oktober – Appell zum Energiesparen

Beckum. Energie wird immer teurer. Schon seit längerem kaufen Energieversorger am Beschaffungsmarkt zu historisch hohen Preisen. Bei der Energieversorgung Beckum (evb) führt das nun zu Preisanpassungen beim Strom und beim Gas. Zum 1. Oktober passt der Versorger den Strom- und den Gaspreis an. Der Preis für die Kilowattstunde Gas erhöht sich durchschnittlich um 3,5 Cent netto, beim Strom beläuft sich die durchschnittliche Erhöhung auf 7 Cent pro Kilowattstunde netto. „Um die Versorgung mit Energie jederzeit zu gewährleisten, müssen wir kontinuierlich zu den momentan horrenden Preisen einkaufen. Am Spotmarkt für Strom haben wir inzwischen eine Preissteigerung von rund 300 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, und auch der Gaspreis steigt – jetzt müssen wir zumindest anteilig nachziehen“, erläutert Dr. Daniel Dierich, Geschäftsführer der evb. Zu den Preiserhöhungen kommen am 1. Oktober zwei neue staatliche Umlagen, die sich auf den Gaspreis auswirken: Die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage. Um die Verbraucher vor hohen Nachzahlungen zu schützen, passt die evb die Abschläge automatisch an und informiert ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig über die genaue Höhe der Abschläge.

 

Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage

Zur Sicherung der Gasversorgung hat die Bundesregierung verschiedene Schritte unternommen. Die damit verbundenen Kosten werden über staatliche Umlagen gedeckt, also auf die Gasverbraucher verteilt: Die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,4 Cent zzgl. Mehrwertsteuer und die Gasspeicherumlage, deren Höhe am 18. August bekannt gegeben wird. Beide Umlagen greifen zum 1. Oktober. Beide Umlagen sind zeitlich befristet, die Gasbeschaffungsumlage bis zum 1. April 2024, die Gasspeicherumlage bis 31. März 2025. Ihre Höhe wird regelmäßig neu berechnet. Auch über die Auswirkung der Umlagen auf den Gaspreis informiert die evb ihre Kundschaft in diesen Tagen.
Aufgrund der kurzfristigen Bekanntgabe der staatlichen Umlagen erhalten die Kunden in den nächsten Tagen bis zu drei Briefe. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der internen Abläufe leider nicht anders umsetzbar. Die evb bittet um Verständnis.

 

Ankündigungsfristen

Aufgrund der aktuellen Lage, in der sich wöchentlich neue Entwicklungen abzeichnen, ändert die evb die Ankündigungsfrist in ihren Verträgen Gastarife. Diese wird von sechs Wochen auf einen Monat verkürzt. „Wir aktualisieren derzeit den entsprechenden Passus in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, erläutert Daniel Dierich.

 

Entlastungspakete

„Es ist uns wichtig, Energie so günstig wie möglich anzubieten. Denn unsere Leistungen sollen für alle bezahlbar bleiben“, sagt der Geschäftsführer. Die Bundesregierung habe zu diesem Zweck Entlastungspakete für Bürgerinnen und Bürger bereits auf den Weg gebracht, siehe Abschaffung der EEG-Umlage beim Strom, Tankrabatt, Entfernungspauschale, Erhöhung von Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag. Zur Entlastung von sozial Schwächeren gibt es den Heizkostenzuschuss, weitere Entlastungen sollen kommen. „Weiterhin gilt der Appell an alle unsere Kunden: Energiesparen ist das Gebot der Stunde! Wir müssen nun alle gemeinsam an einem Strang ziehen, denn selbst die kleinsten Energiesparmaßnahmen können eine große Wirkung erzielen. Das hilft uns, als Gesellschaft besser über den Winter zu kommen und hält die privaten Kosten in Grenzen“, schließt Dr. Daniel Dierich.

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Frau Müller-Knipping
Kommunikation