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Messstellenbetriebsgesetz

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen.

Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Es ist im September 2016 in Kraft getreten.

Moderne Messeinrichtungen werden anstelle des alten Zählers an Ihrem vorhandenen Zählerplatz beziehungsweise in Ihren vorhandenen Zählerschrank eingebaut. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen Anzeige.

Moderne Messeinrichtungen messen den Stromverbrauch aller elektrischen Geräte Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung.

Nein. Moderne Messeinrichtungen zeigen nur den kompletten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung an.

Moderne Messeinrichtungen werden auch in anderen Ländern der Europäischen Union eingebaut. Nach dem Willen der Europäischen Union sollen bis 2020 in allen Mitgliedstaaten moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme eingeführt werden.

Sie erhalten zwei Informationsschreiben. Im ersten Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird. Diese Mitteilung geht Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbau zu. Im zweiten Schreiben werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, wann genau der Einbau erfolgen wird.

Für den Einbau ist grundsätzlich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, also wir, zuständig.

Nein. Der von Ihnen gewählte Messstellenbetreiber hat einen Rahmenvertrag mit uns als Ihrem Netzbetreiber und regelt für Sie alle Formalitäten.

Die Kosten für die moderne Messeinrichtung werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Diese Aufgaben werden durch uns als Messstellenbetreiber übernommen.

Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in Ihren vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf Ihren vorhandenen Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken beziehungsweise Zählerplätzen infolge brüchiger Isolierungen gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesem Fall durch den Eigentümer zu ertüchtigen.

Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Nein, wir sind für den Wechsel zuständig und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.

Ja, Ihr vorhandener Zähler muss ausgebaut werden, auch wenn er gerade erst neu eingebaut wurde.

In der Regel lesen wir den Zählerstand einmal im Jahr ab. Wenn Sie von uns eine Ablesekarte erhalten, können Sie ihren Zählerstand selbst ablesen und teilen uns diesen mit. Für die Mitteilung haben Sie mehrere Möglichkeiten. Erstens: Sie teilen uns Ihren Zählerstand online auf unserer Internetseite mit. Zweitens: Sie tragen Ihren Zählerstand auf der Ablesekarte ein und senden diese an uns zurück. Drittens: Sie kontaktieren uns telefonisch.

Sie finden den Zählerstand auf der Anzeige in der obersten Zeile Ihrer modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Bedienungsanleitung.

Bei Störungen Ihrer modernen Messeinrichtung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Die modernen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.

Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

Nein. Es wird nur Ihr Stromverbrauch gespeichert.

Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt beim Stromversorger Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.

Beim Neubau eines Hauses wird eine moderne Messeinrichtung eingebaut.

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in Ihrem Haus beziehungsweise in Ihrer Wohnung. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate können beim Auszug durch Sie gelöscht werden.

Nein, wenn diese vorab durch Sie gelöscht worden sind.

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Die Kosten werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

Nein. Weitergeleitet wird nur Ihr jährlicher Zählerstand für die Stromabrechnung. Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

Ja. Sie erhalten in diesem Fall mehrere moderne Messeinrichtungen.

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen wie Ihre alten Zähler Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.

Ja, die modernen Messeinrichtungen sind geeicht.

Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

Nein, moderne Messeinrichtungen können nicht manipuliert werden.

Wie bei allen elektrischen Geräten haben auch moderne Messeinrichtungen elektrische und magnetische Felder. Die gesetzlichen Grenzwerte werden deutlich unterschritten, so dass von den modernen Messeinrichtungen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Nein, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert moderne Messeinrichtungen nur für Strom.

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben. Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und dadurch effizienter mit Energie umgehen. Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zu Gute kommen.

Ja, moderne Messeinrichtungen können auf Ihren Wunsch zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden.

Sollten Sie anstelle einer modernen Messeinrichtungen ein intelligentes Messsystem bevorzugen, wenden Sie sich bitte an uns. Teilen Sie uns dies bitte nach Erhalt des Informationsanschreibens mit. Im Informationsschreiben weisen wir Sie auf den Einbau der neuen Messtechnik hin. Bitte beachten Sie: - intelligente Messsysteme sind voraussichtlich erst ab 2018 verfügbar, - für intelligente Messsysteme gelten die entsprechenden Entgelte je Jahresstromverbrauch, - der Einbau kann nachträglich nicht wieder abgeändert werden.