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Strom & Gas

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Feststellung des Grundversorgers

Der Grundversorger für das Netzgebiet Beckum ist sowohl für Strom als auch für Gas bis zum 31.12.2027 die Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG.

Generell ist die Grundversorgungspflicht in § 36 Abs. 2 EnWG geregelt:

Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

WICHTIGE ÄNDERUNG BEI
UMZÜGEN AB JUNI 2025!

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab Juni 2025 sind rückwirkende Ein- bzw. Auszugsmeldungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr möglich.

Bitte teilen Sie uns deshalb einen Umzug zukünftig mindestens 14 Tage vor der Übergabe der Wohnung / des Hauses mit.