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Gemäß § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.07.2023 sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannungs- und Niederdruckebene zu veröffentlichen. Folgende Bedingungen gelten für das Versorgungsgebiet der Energieversorgung Beckum:

WICHTIGE ÄNDERUNG BEI
UMZÜGEN AB JUNI 2025!

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab Juni 2025 sind rückwirkende Ein- bzw. Auszugsmeldungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr möglich.

Bitte teilen Sie uns deshalb einen Umzug zukünftig mindestens 14 Tage vor der Übergabe der Wohnung / des Hauses mit.