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Die Nutzung der Netze der Energieversorgung Beckum erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Die Entgelte sind zu entrichten für die Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb. Zusätzlich sind die jeweilige Konzessionsabgabe, Kosten nach dem KWK Gesetz, gesetzliche Umlagen sowie die gesetzlich gültige Umsatzsteuer zu entrichten. In den Entgelten der Energieversorgung Beckum sind die Kosten der vorgelagerten Netze enthalten.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu den Entgelten für die Netznutzung der Energieversorgung Beckum:

Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die Netzentgelte ab dem 01.01.2022 dar, die auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse für das Jahr 2022 ermittelt wurden.

WICHTIGE ÄNDERUNG BEI
UMZÜGEN AB JUNI 2025!

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab Juni 2025 sind rückwirkende Ein- bzw. Auszugsmeldungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr möglich.

Bitte teilen Sie uns deshalb einen Umzug zukünftig mindestens 14 Tage vor der Übergabe der Wohnung / des Hauses mit.