Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Energieanbieterwechsel für Verbraucher erheblich vereinfachen sollen. Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, den Wechsel von Strom und Gas rückwirkend vorzunehmen – er kann nur noch für die Zukunft erfolgen.
Diese Änderungen gelten bundesweit, wie von der Bundesnetzagentur festgelegt, und werden weitreichende Auswirkungen auf die Energiewirtschaft sowie die Prozesse und IT-Systeme der Anbieter haben.
Um einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Ummeldung zu gewährleisten, empfehlen wir, die Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug zu informieren. So können unnötige Kosten und Verzögerungen durch fehlende Informationen oder technische Probleme vermieden werden.
FAQ
Wird Ihr Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, besteht die Gefahr, dass der neue Mieter weiterhin Energie über Ihren Vertrag bezieht, und Sie müssen die Kosten dafür tragen. Ohne Abmeldung bleibt der Anschluss auf Ihren Namen angemeldet. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.
Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- bzw. Auszug mindestens 14 Tage vor der Übergabe des Objektes mit. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Prozess in unserem Servicebereich. Rückwirkende An- und Abmeldungen von Energielieferungen für Strom und Gas sind ab Juni 2025 bei uns nicht mehr möglich.
Die neuen Regelungen finden sowohl für Mieter und Vermieter als auch im Falle eines Eigentümerwechsels Anwendung.