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Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Energieanbieterwechsel für Verbraucher erheblich vereinfachen sollen. Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, den Wechsel von Strom und Gas rückwirkend vorzunehmen – er kann nur noch für die Zukunft erfolgen.

Diese Änderungen gelten bundesweit, wie von der Bundesnetzagentur festgelegt, und werden weitreichende Auswirkungen auf die Energiewirtschaft sowie die Prozesse und IT-Systeme der Anbieter haben.

Um einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Ummeldung zu gewährleisten, empfehlen wir, die Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug zu informieren. So können unnötige Kosten und Verzögerungen durch fehlende Informationen oder technische Probleme vermieden werden.

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