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Die verlässliche Stromversorgung – einfach gut!

Strom sollte einfach, günstig und verlässlich sein – und genau das bietet unser neuer Regio-Strom-Tarif. Die garantierte Preisstabilität für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2027 sichert Ihnen eine transparente und kalkulierbare Stromversorgung. Nach Ablauf dieser Phase verlängert sich ihr Vertrag automatisch mit einer monatlichen Kündigungsfrist.

Dieses Angebot ist gültig ab dem 01.04.2026.

 

Kunden werben Kunden

Empfehlen Sie die Energieversorgung Beckum an Freunde oder Familie weiter und sichern Sie sich gemeinsam eine attraktive Prämie. Denn nicht nur Sie als Werbender erhalten eine Belohnung – auch die geworbene Person wird von uns beschenkt! Was gibt es? Eine Gutschrift auf Ihre Jahresrechnung von je 20 €

Doppelte Freude – so einfach geht’s:

  • Sie erzählen jemandem von der evb
  • Diese Person entscheidet sich für einen Strom- oder Gasvertrag bei uns
  • Nach Vertragsstart erhalten beide eine Prämie – fair, einfach und regional

Ihre Vorteile

  • 100 % Ökostrom
  • regional und fair
  • langfristige Versorgungssicherheit

evbRegioStrom 2027 im Überblick

Jahresverbrauch
Arbeitspreis ( ct / kWh )*
Grundpreis ( € / Monat )
ab 0 kWh
29,75
13,25

Die angegebenen reinen Energiepreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der anfallenden Kosten gemäß Netzentgeltblatt und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers bei einem haushaltsüblichen Eintarifzähler sowie die jeweils gültigen staatlichen Bestandteile wie Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) i.H.v. 0,277 ct/kWh, Aufschlag für besondere Netznutzung/Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung i.H.v. 1,558 ct/kWh, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage) i.H.v. 0,816 ct/kWh, Stromsteuer i.H.v. 2,050 ct/kWh (alle netto; Stand 01.01.2025) sowie Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die evb garantiert Ihnen die reinen Energiepreise (Arbeits- und Grundpreis) für die Erstlaufzeit. Die weiteren Preisbestandteile wie Aufschlag nach Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG), Aufschlag für besondere Netznutzung/Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Kosten des Messstellenbetreibers, Strom- und Mehrwertsteuer, weitere hoheitliche oder staatlich auferlegte Steuern und Abgaben sowie die Konzessionsabgabe sind nicht Bestandteil der Preisgarantie. Diese werden mit dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt. Veränderungen der Kosten gemäß Netzentgeltblatt des örtlichen Netzbetreibers und der staatlichen Bestandteile werden zum Termin des Inkrafttretens auch für diese Preisregelung wirksam. Durch Abschluss dieses Vertrages beziehen Sie Ökostrom und fördern mit 0,25 ct/kWh (netto) nachhaltige Projekte in Beckum und Umgebung. Entsprechend dem evb-Abrechnungsmodus werden die Preise auf 12 Abschlagsbeträge umgerechnet. Ein Individualangebot liegt bei. Der Vertrag ist gültig ab dem 01.04.2026.

Aktuelle Höhe der staatlichen Bestandteile

Achtung - Warnung vor Betrügern​

Liebe Kundinnen und Kunden,

In den letzten Tagen hat die evb von ihren Kunden vermehrt Hinweise auf Haustürbetrüger erhalten. Diese geben sich als Mitarbeitende eines Energieversorgers aus und täuschen vor, mit der evb zusammenzuarbeiten.

Betroffene, die auf die Betrüger hereingefallen sind, können sich bei der evb melden. Die Mitarbeitenden unterstützen die Kunden dabei, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. 

Ihre Energieversorgung Beckum