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Energieausweis

Energie-Informationen, die sich rechnen!

Unsere Energieberatung für Hausbesitzer

Als Hausbesitzer haben Sie sicher bereits vom Energieausweis gehört. Doch wissen Sie auch, wann Sie verpflichtet sind, ihn vorzulegen? Mehr dazu erfahren Sie hier.

Der Energieausweis

Seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis verpflichtend, um Hauskäufer und Mieter über den energetischen Zustand eines Wohngebäudes in Kenntnis zu setzen. Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Wohngebäudes. Ein Hausbesitzer, der verkaufen oder neu vermieten will, informiert damit entweder über den Energiebedarf oder den -verbrauch seiner Immobilie. Spätestens beim Besichtigungstermin muss der Ausweis dem Interessenten vorliegen. Gleichzeitig ist der Energieausweis eine Gebäudebestandsaufnahme, die vor einer Modernisierung wertvolle Hinweise bietet.

Die zwei Ausweismodelle

Man unterscheidet generell zwischen dem Bedarf- und dem Verbrauchsausweis. Beide liefern Referenz- und Vergleichskennwerte, an denen sich potenzielle Käufer oder Mieter orientieren können. Außerdem enthalten die Ausweise Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz.

Der Verbrauchsausweis

Er kann für einzelne, als auch Wohnhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten und Wohnungen ausgestellt werden, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten oder dessen Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Mieter und Käufer bekommen damit die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Gebäuden unkompliziert miteinander zu vergleichen.

Die Berechnungsgrundlage des Ausweises ist der tatsächliche Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Auf dieser Grundlage liefert der Verbrauchsausweis wichtige Anhaltspunkte für Energiesparmöglichkeiten und bietet Modernisierungsempfehlungen.

Die Erstellung des Verbrauchsausweises kostet für evb-Kunden 69,– € (Nichtkunden zahlen 99,– €).

Der Bedarfsausweis

Er gilt für Neubauten und Altbauten mit nicht mehr als vier Wohnungen, die bei Fertigstellung oder nach Modernisierung nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllten. Die Erstellung des Bedarfsausweises bieten wir derzeit nicht an.

Falls Sie eine Beratung möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Energieberater.

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Herr Feldhaus
Netznutzung / Marktkommunikation