Vergünstigung beim Wärmepumpenstrom
Beim Strompreis für Ihre Wärmepumpe entfallen zwei Umlagen, die sonst gesetzlich vorgeschrieben sind: die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Beide werden auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Grundlage hierfür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Voraussetzungen für die Umlagen – Reduzierung
Damit die Umlagen für Sie reduziert werden können, müssen vier Bedingungen gleichzeitig zutreffen:
» Der Strom fließt in eine elektrisch betriebene Wärmepumpe,
» diese Wärmepumpe hat einen eigenen Zählpunkt, über den sie mit dem Netz verbunden ist,
» Ihr Unternehmen gilt nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“*,
» und es liegen keine offenen Rückforderungen vor, die auf einem Beschluss der Europäischen Kommission beruhen, mit dem eine Beihilfe für unzulässig und mit dem EU-Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde.
* Was unter einem „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu verstehen ist, regelt § 2 Nr. 20 EnFG – die Definition verweist auf die entsprechenden Leitlinien der EU-Kommission (ABl. C 249 vom 31.7.2014). Bestehen bei Ihnen Zweifel, ob diese Einstufung auf Ihr Unternehmen zutrifft, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung
Was tun, wenn sich bei Ihnen etwas ändert?
Fallen bei Ihnen im Nachhinein eine oder mehrere der genannten Voraussetzungen weg, sind Sie verpflichtet, uns darüber von sich aus und ohne Verzögerung zu informieren. Geben Sie dabei bitte auch an, ab wann genau die Änderung gilt. Am einfachsten schreiben Sie uns dazu eine Mail an kundenservice@evb-beckum.de.
Was verbirgt sich hinter KWKG und KWK-Umlage?
In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) entstehen Strom und Wärme gleichzeitig in einem Prozess. Das steigert den Nutzungsgrad der eingesetzten Energie deutlich – es wird weniger Brennstoff benötigt, und entsprechend sinken auch die CO2-Emissionen. Damit sich der Betrieb solcher Anlagen lohnt, erhalten deren Betreiber einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die dafür anfallenden Kosten werden auf Grundlage von § 12 Absatz 1 EnFG in Verbindung mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über die KWK-Umlage an die Verbraucher weitergegeben.
Was bedeutet Offshore-Netzumlage?
Über diese Umlage – geregelt in § 12 Absatz 1 EnFG in Verbindung mit § 17f Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes – werden zwei Kostenblöcke finanziert: zum einen Entschädigungszahlungen, die anfallen, wenn die Anbindung von Offshore-Windparks ans Stromnetz gestört ist oder sich verzögert, zum anderen die Kosten für Bau und Betrieb der Leitungen, über die diese Windparks überhaupt erst ans Netz angeschlossen werden.
So sichern Sie sich die Umlagen-Reduzierung
Um von der Reduzierung der Umlagen zu profitieren, füllen Sie bitte das beigefügte Formular §22-Priviligierung-WP-1.pdf (pdf, 514,91 KB) vollständig aus und unterschreiben Sie es. Anschließend senden Sie es uns bitte per Mail an kundenservice@evb-beckum.de zu. Erst nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars können wir die Umlagen-Reduzierung für Sie berücksichtigen.
Vergünstigungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Es gibt noch eine gute Nachricht: Neben den beiden Umlagen können Sie auch beim Netzentgelt sparen. Möglich macht das § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – dadurch kann sich der Strompreis für Ihre Wärmepumpe oder andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen zusätzlich verringern.
Gerne informieren wir Sie hierzu näher: Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice – per Mail an kundenservice@evb-beckum.de oder telefonisch unter 02521/8506-0.