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Vergünstigung beim Wärmepumpenstrom

Beim Strompreis für Ihre Wärmepumpe entfallen zwei Umlagen, die sonst gesetzlich vorgeschrieben sind: die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Beide werden auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Grundlage hierfür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

Voraussetzungen für die Umlagen – Reduzierung

Damit die Umlagen für Sie reduziert werden können, müssen vier Bedingungen gleichzeitig zutreffen:

»        Der Strom fließt in eine elektrisch betriebene Wärmepumpe,

»        diese Wärmepumpe hat einen eigenen Zählpunkt, über den sie mit dem Netz verbunden ist,

»        Ihr Unternehmen gilt nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“*,

»        und es liegen keine offenen Rückforderungen vor, die auf einem Beschluss der Europäischen Kommission beruhen, mit dem eine Beihilfe für unzulässig und mit dem EU-Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde.

*             Was unter einem „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu verstehen ist, regelt § 2 Nr. 20 EnFG – die Definition verweist auf die entsprechenden Leitlinien der EU-Kommission (ABl. C 249 vom 31.7.2014). Bestehen bei Ihnen Zweifel, ob diese Einstufung auf Ihr Unternehmen zutrifft, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung

 

 

So sichern Sie sich die Umlagen-Reduzierung

Um von der Reduzierung der Umlagen zu profitieren, füllen Sie bitte das beigefügte Formular §22-Priviligierung-WP-1.pdf (pdf, 514,91 KB) vollständig aus und unterschreiben Sie es. Anschließend senden Sie es uns bitte per Mail an kundenservice@evb-beckum.de zu. Erst nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars können wir die Umlagen-Reduzierung für Sie berücksichtigen.

 

 

Vergünstigungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Es gibt noch eine gute Nachricht: Neben den beiden Umlagen können Sie auch beim Netzentgelt sparen. Möglich macht das § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – dadurch kann sich der Strompreis für Ihre Wärmepumpe oder andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen zusätzlich verringern.

Gerne informieren wir Sie hierzu näher: Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice – per Mail an kundenservice@evb-beckum.de oder telefonisch unter 02521/8506-0.

Achtung - Warnung vor Betrügern​

Liebe Kundinnen und Kunden,

In den letzten Tagen hat die evb von ihren Kunden vermehrt Hinweise auf Haustürbetrüger erhalten. Diese geben sich als Mitarbeitende eines Energieversorgers aus und täuschen vor, mit der evb zusammenzuarbeiten.

Betroffene, die auf die Betrüger hereingefallen sind, können sich bei der evb melden. Die Mitarbeitenden unterstützen die Kunden dabei, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. 

Ihre Energieversorgung Beckum