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Stabile Preise und flexible Freiheit

Ein wohnliches Raumklima zu fairen Preisen. Entscheiden Sie sich jetzt für unseren neuen Gas-Tarif evbGas und sichern Sie sich 24 Monate lang Preisstabilität – keine bösen Überraschungen mehr auf Ihrer Energierechnung. Nach Ablauf der Erstlaufzeit profitieren Sie automatisch von einer flexiblen Vertragsverlängerung und genießen die Freiheit einer monatlichen Kündigungsoption. Die evb garantiert Ihnen einen stabilen reinen Energiepreis für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2027.

Ihre Vorteile

  • Faire Preise, bestätigt durch das Siegel "Top Lokalversorger"
  • komfortabel und zuverlässig
  • langfristige Versorgungssicherheit

evbGas 27 im Überblick

Jahresverbrauch
Arbeitspreis ( ct / kWh )*
Grundpreis ( € / Monat )
ab 0 kWh
10,70
8,68
ab 10.001 kWh
10,89
11,90
ab 50.001 kWh
11,02
17,85
ab 100.001 kWh
11,15
19,30
ab 300.001 kWh
11,21
25,78

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der anfallenden Kosten gemäß Netzentgeltblatt des örtlichen Netzbetreibers, der Konzessionsabgabe i.H.v. 0,030 ct/kWh, CO2-Preis aus dem BEHG i.H.v. 1,179 ct/kWh, der Erdgassteuer i.H.v. 0,550 ct/kWh, der Speicherumlage nach §35e EnWG i.H.v. 0,000 ct/kWh, der Bilanzierungsumlage nach §29 GasNZV i.H.v. 0,000 ct/kWh (alle netto; Stand 01.01.2026) sowie der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die evb garantiert Ihnen die reinen Energiepreise (Arbeits- und Grundpreis) für die Erstlaufzeit. Die weiteren Preisbestandteile wie die anfallenden Kosten gemäß Netzentgeltblatt des örtlichen Netzbetreibers, CO2-Preis aus dem BEHG, der Speicherumlage nach §35e EnWG, der Bilanzierungsumlage nach §29 GasNZV, Gas- und Mehrwertsteuer, weitere hoheitliche oder staatlich auferlegte Steuern und Abgaben sowie die Konzessionsabgabe sind nicht Bestandteil dieser Preisgarantie. Diese werden mit dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt. Veränderungen der Kosten gemäß Netzentgeltblatt des örtlichen Netzbetreibers und der staatlichen Bestandteile werden zum Termin des Inkrafttretens auch für diese Preisregelung wirksam. Entsprechend dem evb-Abrechnungsmodus werden die Preise auf 12 Abschlagsbeträge umgerechnet.

Aktuelle Höhe der staatlichen Bestandteile
EVB Firmensitz in Beckum

Wir sind für Sie da:

Kundenzentrum

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.