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Anlage 1 Netznutzungsentgelte Gas 2026                                         

Anlage 2 Kontaktdatenblatt_EVB_Lieferant_Gas-01.04.2026                                                                      Anlage 3 Vereinbarung zum-elektronischen-Datenaustausch-EDI- (2)

Anlage 5 Standardlastprofile und Verfahren zur MehrMindermengenabrechnung        

Anlage 6 § 18                           

Anlage 7 Begriffsbestimmungen

Anlage_4_EGB_zum_NNV_Gas_KoV_15      

Anlage-4-Ergaenzende-Geschaeftsbedingungen (2)                                                                                   KoV_XV Rahmenvertrag

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.