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Die flexible Stromversorgung – einfach gut!

Strom, gut, günstig, unkompliziert und immer da, wenn man ihn braucht. Das ist es, was die meisten von ihrer Stromversorgung erwarten. Und die sollen Sie selbstverständlich von uns bekommen.

Unser Tarif evb Treu & Sicher deckt die Grundversorgung mit Strom perfekt ab. Er ist flexibel und völlig unkompliziert. Denn auf Mindestlaufzeiten und lange Kündigungsfristen verzichten wir.
Falls Sie also irgendwann einen anderen Stromtarif möchten, bleiben Sie absolut flexibel. Der schnelle Wechsel ist kein Problem. Kündigen können Sie innerhalb von zwei Wochen.

Ihre Vorteile

  • Versorgungssicherheit
  • kurzfristig kündbarer Vertrag

evb Treu & Sicher im Überblick

Jahresverbrauch
Arbeitspreis ( ct / kWh )*
Grundpreis ( € / Monat )
ab 0 kWh
37,38
13,66

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der anfallenden Kosten gemäß Netzentgeltblatt des örtlichen Netzbetreibers bei einem haushaltsüblichen Eintarifzähler sowie die jeweils gültigen staatlichen Bestandteile wie Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), StromNEV, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, Stromsteuer sowie Mehrwertsteuer (19%).

Aktuelle Höhe der staatlichen Bestandteile

Es gelten die Bestimmungen der „Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen“ der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG.

Allgemeine Bedingungen
EVB Firmensitz in Beckum

Wir sind für Sie da:

Kundenzentrum

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.