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Die verlässliche Stromversorgung – einfach gut!

Strom sollte einfach, günstig und verlässlich sein – und genau das bietet unser Tarif evbStrom. Die garantierte Preisstabilität vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 sichert Ihnen eine transparente und kalkulierbare Stromversorgung. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich ihr Vertrag automatisch mit einer monatlichen Kündigungsfrist.

100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien (bilanziell über entwertete Herkunftsnachweise).

Das Siegel finden Sie unten im Footer.

Informationen über unseren Strommix finden Sie auf der Internetseite.

Herkunftsnachweise liefern wir auf Anfrage.

Das Siegel Top Lokalversorger des unabhängigen Verbraucherportals bestätigt uns faire Preise, transparente Angebote und hohe Servicequalität.

Ihre Vorteile

  • 100 % Ökostrom
  • fair
  • langfristige Versorgungssicherheit

evbStrom 28 im Überblick

Jahresverbrauch
Arbeitspreis ( ct / kWh )*
Grundpreis ( € / Monat )
ab 0 kWh
31,50
11,67

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der anfallenden Kosten gemäß Netzentgeltblatt und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers bei einem haushaltsüblichen Eintarifzähler sowie die jeweils gültigen staatlichen Bestandteile wie Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) i.H.v. 0,446 ct/kWh, Aufschlag für besondere Netznutzung/Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung i.H.v. 1,559 ct/kWh, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage) i.H.v. 0,941 ct/kWh, Stromsteuer i.H.v. 2,050 ct/kWh (alle netto; Stand 01.01.2026) sowie Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die evb garantiert Ihnen die reinen Energiepreise (Grund- und Arbeitspreis) für die Erstlaufzeit. Die weiteren Preisbestandteile wie Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Aufschlag für besondere Netznutzung/Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Strom- und Mehrwertsteuer, weitere hoheitliche oder staatlich auferlegte Steuern und Abgaben sowie die Konzessionsabgabe sind nicht Bestandteil der Preisgarantie. Diese werden mit dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt. Veränderungen der Netznutzungsentgelte werden zum Termin des Inkrafttretens auch für diese Preisregelung wirksam. Netzentgeltreduzierungen nach §14a EnWG werden bei der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Entsprechend dem evb-Abrechnungsmodus werden die Preise auf 12 Abschlagsbeträge umgerechnet.

Aktuelle Höhe der staatlichen Bestandteile

Weitere Informationen:

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.