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Die beständige Stromversorgung für Ihre Wärmepumpe

Strom -  gut, günstig, unkompliziert und immer da, wenn man ihn braucht. Das ist es, was die meisten von ihrer Stromversorgung erwarten. Und die sollen Sie selbstverständlich von uns bekommen.

Unser Tarif evbWärme deckt die Versorgung mit Strom perfekt ab. Er ist völlig unkompliziert. In der Erstlaufzeit bis zum 31.12.2025 garantieren wir Ihnen einen stabilen reinen Energiepreis.

Ihre Vorteile

  • Versorgungssicherheit
  • Preisgarantie auf Energiepreis
  • Perfekter Tarif für Ihre Wärmepumpe

evbWärme im Überblick

Jahresverbrauch
Tagpreise ( ct / kWh )*
Nachtpreis ( ct / kWh )*
Grundpreis ( € / Monat )
ab 0 kWh
25,50
24,10
5,95

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der anfallenden Kosten gemäß Netzentgeltblatt und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers bei einem haushaltsüblichen Eintarifzähler sowie die jeweils gültigen staatlichen Bestandteile wie Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) i.H.v. 0,275 ct/kWh, Aufschlag für besondere Netznutzung / Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung i.H.v. 0,643 ct/kWh, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage) i.H.v. 0,656 ct/kWh, Stromsteuer i.H.v. 2,050 ct/kWh (alle netto; Stand 01.01.2024) sowie Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die evb garantiert Ihnen die reinen Energiepreise (Grund- und Arbeitspreis) für die Erstlaufzeit. Die weiteren Preisbestandteile wie Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Aufschlag für besondere Netznutzung / Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Strom- und Mehrwertsteuer, weitere hoheitliche oder staatlich auferlegte Steuern und Abgaben sowie die Konzessionsabgabe sind nicht Bestandteil der Preisgarantie. Diese werden mit dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt. Veränderungen der Netznutzungsentgelte werden zum Termin des Inkrafttretens auch für diese Preisregelung wirksam.

Aktuelle Höhe der staatlichen Bestandteile
EVB Firmensitz in Beckum

Wir sind für Sie da:

Kundenzentrum

Hinweis zu aktuellen Smart-Meter-Schreiben

Aktuell erhalten Haushalte in Beckum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit einem Angebot zum Einbau eines Smart Meters. Dabei kann der Eindruck entstehen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich selbst um den Einbau eines gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meters kümmern. Das ist nicht der Fall.

Für Sie wichtig: Die evb ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Beckumer Netzgebiet. Wenn bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, kommt die evb rechtzeitig auf Sie zu und informiert Sie über die nächsten Schritte. Aufgrund des Schreibens der Deutschen Messwesen GmbH müssen Sie daher nichts veranlassen. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich, aber freiwillig.

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Der Kundenservice der evb hilft gerne weiter:

oder persönlich im Kundencenter in der Sternstraße 22 in Beckum.